Gerichte vs. Bürger / Der Eierklau
Gleich zu beginn fange ich mal mit einem Zeitungsbericht an, über den ich gerade gestolpert bin:
Wegen Diebstahls von einem Paket Eier im Wert von 1,39 Euro hat das Kölner Amtsgericht am Dienstag eine 80-Jährige zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt.Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro.
In einem Kölner Supermarkt hatte sie eingekauft. Dabei bezahlte die Rentnerin alle Einkäufe. Nur das Paket Eier für 1,39 Euro vergaß sie. Erst auf der Straße bemerkte sie ihr Versehen und kehrte in den Laden zurück.
Eine Kassierin hielt sie jedoch direkt fest und rief die Polizei.
Die Rentnerin wurde nun für ihr Versehen vom Amtsgericht Köln bestraft.
Ich mein, klar… Diebstahl ist Diebstahl, aber die arme Frau hat doch ihren Fehler bemerkt und ist wieder zurück gegangen. Warum wird sie nun für diese Tat so sehr bestraft?
Da stelen sich mir gleich mehrere Fragen. Als die Oma zurück gegangen ist, wurde sie gleich von der Kassiererin festgehalten. Mir erweckt das den Anschein als wenn die Kassiererin den “Klau” mitbekommen hat, warum hat sie denn dann nicht gleich etwas gesagt? Und warum hat sie die alte Dame nicht einfach ihre Rechnung begleichen lassen und gut ist? Sie hätte ja auch weg gehen können…
Aber auf der anderen Seite verstehe ich die Gerichte nicht ganz. Klar, wieoben bereits sagte: Ein Diebstahl ist ein Diebstahl und gehört bestraft. Aber man kann doch der alten Frau zugute halten das sie wieder zurück gekommen ist. Heut zu Tage haben doch Pensionäre sowiese nichts, wer heute von Rente lebt nagt doch fast am Hungerstot, warum dann auch noch der Dame den letzten Rest wegnehmen? Wegen einer Packung Eier?! Für mich unverständlich
Mal ein bisschen ab vom Thema, aber: Warum greift die Justiz eigentlich immer an den falschen Stellen richtig durch? Wie oft hört man in den Medien das Jugendliche Straftäter, die schon des öfteren vorbestraft sind mal wieder irgendwelche Leute zusammen hauen? Als Strafe wenn sie erwischt werden gibt es Sozialstunden oder 2 Wochen Jugenarrest, aber nie ernsthaftes wie ein paar Jahre Gefängnis. Da greift kein Gericht durch, denn die Menschen können sich ändern. Aber bei 1,40€ für Eier, da muss man gleich richtig in die Tasche greifen. Einfach nur Unverständlich.
Genauso könnt ich mich über den Fall der Kassiererin ärgern die wegen 1,30€ gefeuert wurde. Ich mein, ist ja OK wenn Firmen das machen, da habe ich nichts dagegen. Allerdings finde ich, wenn jemand 30 Jahre einem Unternehmen treu ist, dann hat der bzw. in diesem Fall sie etwas besseres verdient und wahrscheinlich wäre ein Gespräch etwas sinnvoller.
Aber darüber will ich mich jetzt nicht aufregen^^
Wünsche Euch und der armen abgezockten Dame(schade das sie nicht mitliest xD) eine schhöne gute Nacht.
Gruß
Ice
Quelle: http://www.express.de

März 5th, 2009 at 07:38
Das is mal wieder ein Typisches Bespiel, ein exemple am Kleinen Mann zu statuieren.
Und die grossen können weiter unsere Steuergelder an der Börse zu Asche machen.
Die Rechtslage in unserem Land ist einfach zum kotzen.
März 5th, 2009 at 10:46
Naja, bei Quellen wie BILD oder Express muss man natürlich immer ein wenig vorsichtig sein, was den Wahrheitsgehalt der Meldung angeht, wo also der “wahre Kern” aufhört und die “ausschmückende Berichtserstattung” anfängt
Das erkennende Gericht muss vorliegend zu der Überzeugung gelangt sein, dass die “Oma” die Eier mit “Wissen und Wollen” (=absichtlich) entwendet hat, da ansonsten ein Diebstahl mangels Vorsatz gar nicht bejaht werden könnte und keine solche Verurteilung zustande gekommen wäre. Natürlich liegt die Schwelle bezüglich der Annahme von “Wissen und Wollen” in der Praxis sehr niedrig, da sich sonst jeder Ladendieb damit herausreden würde, es sei ein Versehen gewesen und er hätte die Sachen schlicht “vergessen”. Möglicherweise hatte die Oma die Eier auch nicht im Einkaufswagen, sondern in ihrer Tasche vergessen, was dann auch zu einer Bejahung des Diebstahls führt (dazu zum Schluss mehr).
Wenn der “knallharte Richter” (Zitat Express^^) also zur Überzeugung gelangt ist, dass ein Diebstahl vorlag -alle anderen Aspekte eines Diebstahls lagen zweifellos vor- dann blieb ihm kaum eine andere Möglichkeit zu urteilen und er hat im Rahmen der Gesetze schon eine sehr milde strafe für die “Oma” gewählt!
Normalerweise kann man von Straftaten straffrei zurücktreten. Ein Rücktritt scheidet hier jedoch aus, da ein solcher nur vom Versuch möglich ist. Hier war der Diebstahl aber spätestens in dem Moment, wo die “Oma” den Supermarkt verlassen hat vollendet, so dass das Versuchsstadium vorbei war und kein Rücktritt im gesetzlichen Sinn mehr möglich war.
Man könnte das Zurückkehren der “Oma” auch als “tätige Reue” bezeichnen, welche man mit Straffreiheit belohnen kann. Leider sieht das Gesetz keine tätige Reue beim Diebstahlsdelikt vor, so dass der Richter ihr auch diese goldene Brücke nicht bauen konnte.
Also hat der ach so “knallharte Richter” immerhin beim Strafmaß, dass er zusprechen musste, im Prinzip sehr human gehandelt. Er hat die Geldstrafe von 800 Euro zur Bewährung ausgesetzt! Lässt sich die “Oma” nichts mehr zu schulden kommen, muss sie die Strafe also NICHT zahlen! Es bleibt also wohl bei der Geldbuße von 200 Euro. Die mögen zwar ein wenig weh tun, andererseits sind 200 Euro für einen Diebstahl schon ziemlich mild.
Klar, hier war das Diebesgut nicht sehr wertvoll. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringwertigkeit kommt aber nicht in Betracht, wenn das Verfahren “auf Antrag” verfolgt wird. Hier hat der Supermarkt die Sache angezeigt und den entsprechenden Antrag gestellt. Wenn überhaupt, kann man ihm den “schwarzen Peter” zuschieben. Ob man eine sonst zahlende Kundin, die möglicherweise sonst regelmäßig dort eingekauft hat(?), mit so einer Aktion wegen ein paar eiern dauerhaft vergraulen muss, muss die Marktleitung selbst entscheiden. Wenn es sich wirklich alles so abgespielt hat, kann man da von fehlendem Fingerspitzengefühl der Marktleitung sprechen. Andererseits haben die auch meist die unmissverständliche Anweisung “von oben”, wirklich JEDEN Diebstahl zur Anzeige zu bringen, sonst ist der Marktleiter schnell seinen eigenen Posten los. Ist halt alles sehr verzwickt in solchen Situationen.
Übrigens, nur mal so als Tipp zum Abschluss (wie oben ja schon angekündigt^^): Benutzt bei Einkäufen bitte IMMER einen Einkaufswagen oder einen bereitgestellten Einkaufskorb und legt dort all eure Waren rein! Auf die Weise “vergesst” ihr an der Kasse auch nichts. Außerdem gilt ein Diebstahl rechtlich bereits dann als vollendet (und strafbar!), wenn ihr euch noch im Supermarkt einen Artikel z.B. in die Jackentasche steckt,selbst wenn ihr die Absicht habtm ihn an der Kasse wieder auszupacken und zu bezahlen!! In dem Moment, wo ihr eien Artikel in euren persönlichen Gewahrsam nehmt (Jacke, eigene Taschen etc.), entwendet ihr den Artikel aus dem Herrschaftsbereich des Supermarktes, da die Mitarbeiter keine Kontrolle über eure Jacken und Taschen haben (die habt nur ihr und ggf. die herbeigerufene Polizei)! Auf die Weise haben sich schon viele Menschen unbewusst Ärger eingehandelt.
März 5th, 2009 at 12:51
Dein Kommentar ist ja länger als mein ganzer Kommentar…. aber danke für ausführliche Belehrung. Ist nämlich interessant zu wissen.
Btw. die Quelle hatte ich nur, weil ich über Shortnews.de die Nachricht gelesen habe.
Woher weißt du eigentlich soviel über “unser” REcht, du hattest doch mal Jura studiert oder?
März 6th, 2009 at 22:41
so ist es